Die Signatur eines Zeitschriftenbandes/-heftes braucht nicht den genauen Bestand wiederzugeben. Sie sollte so kurz wie möglich sein.
Beispiel:
50/NA 1040: Bestand bei Bd. 2: Heft 2 bis 4 und Heft 6
Als Signatur ausreichend: 50/NA 1040-2 (der genaue Bestand ist dem jeweiligen Lokalsatz zu entnehmen).
Diese Regelung sollte natürlich nur bei Buchdatenneuaufnahmen oder -korrekturen berücksichtigt werden; bereits beklebte Zeitschriftenbände/-hefte werden nicht eigens umkorrigiert.